Der Verein

Der ‚Förderkreis Psychische Gesundheit Arnsberg e.V.‘ (FPG) wurde1988 von engagierten Angehörigen psychisch erkrankter Menschen gegründet. Es entstand zunächst eine Selbsthilfegruppe und eine erste Wohngemeinschaft. Seit 1990 wurde ‚Ambulant Betreutes Wohnen‘ (ABW) angeboten und der Geschäftsbereich des ABW wurde in die Organisationsstruktur der Förderkreis Psychische Gesundheit gGmbH übergeleitet. Im Jahr 1994 wurde die Kontakt- und Beratungsstelle für psychisch Erkrankte und Angehörige, finanziert durch den Hochsauerlandkreis, eröffnet.

Das Ambulant Betreute Wohnen und die Kontakt- und Beratungsstelle befinden sich am gleichen Standort, in zentraler Lage in Arnsberg-Neheim. Heute sind in der FPG gGmbH 22 Mitarbeiter tätig, die insgesamt ca. 100 Klienten im Raum Arnsberg und Sundern betreuen.

Die Historie des ‚Förderkreises Psychische Gesundheit‘ als Selbsthilfeorganisation psychischer kranker Menschen und Angehöriger führt auch heute noch dazu, dass sich viele Menschen aus dem Raum Arnsberg und Sundern dem ‚Förderkreis Psychische Gesundheit‘ langjährig verbunden fühlen. Der ‚offene Treff‘ und die Gruppenangebote der Kontakt- und Beratungsstellestelle in der Kombination mit dem Angebot des ABW stellen eine wichtige Anlaufstelle für Menschen mit psychischen Problemen und für deren Angehörige im Stadtgebiet dar. Viele Nutzer und Angehörige sind auch Mitglied im Förderkreis Psychische Gesundheit e.V. Ebenso zählen Fachärzte und Therapeuten und viele weitere interessierte und engagierte Menschen zu den Mitgliedern und sind oft langjährig ehrenamtlich in den Gremien des Vereins tätig.

Unser Motto lautet: ‚Gemeinsam durch schwierige Zeiten‘.

Gemeinsam bedeutet, wir sind mit den betreuten Menschen auf Augenhöhe und haben Respekt vor der Selbständigkeit und Eigenverantwortung des Menschen.

Schwierige Zeiten werden verursacht durch psychische Erkrankungen und oft damit einhergehend durch Folgeprobleme wie dem Verlust der Arbeitsstelle und dem Verlust von sozialer Anbindung, bis hin zu Vereinsamung und sozialer Isolation.

Unsere Aufgabe ist die Unterstützung von Menschen, die davon betroffen sind. Das Ziel ist die soziale Teilhabe: sinnstiftende Beschäftigungen zu haben, auch wenn keine Erwerbstätigkeit mehr möglich ist, wieder psychisch stabil zu werden und zu bleiben um wieder fit für den Arbeitsmarkt zu werden, Geselligkeit erleben, Freundschaften aufbauen und pflegen, Aktivitäten durchführen können, die Freude machen und entspannen.

Neben der individuellen Betreuung und Beratung der Ratsuchenden und Klienten sind es auch unsere Gruppenangebote, die zu der Erreichung der gemeinsamen Ziele entscheidend beitragen, wie das Tierprojekt, welches jetzt im Wildwald Voßwinkel auf dem Haarhof beheimatet ist.


Wir freuen uns immer über neue Mitglieder im Verein. Beitreten können Sie ganz einfach über das folgende Formular:

Beitrittserklärung

Helfen Sie als Spender/in

Wir freuen uns über Ihre Spende auf das Konto unseres gemeinnützigen Förderkreises.

Hier können Sie gezielt unsere Projekte und Activities unterstützen.

  • Empfänger: Förderkreis Psychische Gesundheit Arnsberg e.V. ,
  • 59755 Arnsberg, Goethestraße 19
  • Sparkasse Arnsberg-Sundern
  • DE67 4665 0005 0038 0011 86

BIC: WELADED1ARN

Für Spenden an den Förderkreis werden steuerlich anerkannte Zuwendungsbestätigungen ausgestellt (siehe hierzu unten auch die Informationen zum vereinfachten Spendennachweis).

Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung

Spenden an gemeinnützig anerkannte Stiftungen, Vereine und Organisationen sind nach § 10b des Einkommensteuergesetzes steuerlich absetzbar. Sie können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu vier Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.

Spenden bis zu € 300,00 können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung (z.B. einem Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu € 300,00 (§ 50 Abs. 4 Nr. 2b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spenden oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen.

Diesen Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an den Förderkreis Psychische Gesundheit Arnsberg e.V. erhalten Sie unten zum Download. Bitte drucken Sie ihn aus und fügen Sie den Ausdruck bitte zusammen mit dem Kontoauszug über die Spende zu Ihren Steuerunterlagen.

Spenden über € 300,00 müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung/Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die wir Ihnen unaufgefordert gern zuschicken, sofern uns Ihre Adresse vorliegt.


Spendennachweis


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